AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Planerische Dienstleistungen

Gültig ab 01.01.2021

1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vereinbarungen und Verträge die zwischen dem Auftragnehmer Schultze Bau und dem Kunden als Auftraggeber, wenn Aufträge aus dem Angebot von Schultze Bau Gegenstand der Vereinbarungen und/oder Verträge sind.
1.2 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Schultze Bau gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch die Schultze Bau.
1.4 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Schultze Bau ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Vertragsgegenstand ist die im Angebot-, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Vertrag beschriebene Leistung.
2.2 Offerten / Angebote von Schultze Bau erfolgen unverbindlich, soweit diese nicht durch den Auftraggeber freigegeben wurden.
2.3 Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist nach Unterzeichneter Auftragserteilung geschlossen.
3 Preise
3.1 Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag festgelegten Preise in Schweizer Franken kurz CHF zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.3 Anpassungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und Leistungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
3.4 Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem von Schultze Bau festgesetzten Stundensatz berechnet.
3.5 Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen, kann in keinem Fall der Anspruch auf Wiederholung des Preises / Leistungsverhältnisses abgeleitet werden.

4 Planung und Dateiformat

4.1 Das Dateiformat der CAD Planung erfolgt nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Vor Erbringung der Leistungen im Einzelnen wird ein Datenaustausch zwischen Auftrag- Nehmer und Geber geprüft.
4.2 Die Zeichnungserstellung basiert auf dem vom Auftraggeber vorgegebenen CAD-Standard und technischen Richtlinien. Diese sind mit Auftragsvergabe bekanntzugeben.
4.3 Benötigte CAD-Grunddaten sind dem Auftragnehmer zu liefern. Das Dateiformat ist neben dem unter Abs. 4.1 festgelegtem Format, auch als dwg / dxf-Zeichnungsdateien zu liefern.

5 Liefer- und Leistungszeiten

5.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschliesslich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäss und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere für die Beibringung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu sorgen und gegebenenfalls eine vereinbarte Anzahlung zu leisten.
5.2 Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
5.3 Für die Dauer der Prüfung von Vorabzügen (Abs. 7 Korrekturen und Haftung) ist gegebenenfalls die Lieferzeit unterbrochen. Ab dem Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
5.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat Schultze Bau auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Schultze Bau ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
5.6 Schultze Bau ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht verwendbar.
5.7 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Schultze Bau setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

6 Leistungserfüllung

6.1 Texte, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke usw., die nach Absprache mit dem Kunden zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
6.2 Mit der Übergabe der Pläne / Dateien an den Kunden gilt die Leistung des Vertrages von Schultze Bau als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder elektronischer Datenübermittlung.
6.3 Aufträge und Leistungen werden gemäss Beschreibungen des Auftraggebers durchgeführt.
6.4 Schultze Bau kann vom Auftraggeber bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmern anfertigen lassen.
6.5 Schultze Bau ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.

7 Korrekturen und Haftung

7.1 Die Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Schultze Bau hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.2 Die Haftung der Grundlagen, wie auch der konstruktiven Lösungen, Detailkonstruktionen, Berechnungen usw. der zu erstellenden CAD Planung bleibt beim Auftraggeber.
7.3 Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie minimale Änderungen bei der Auftrags- und/oder Leistungsbeschreibung berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
7.4 Schadensersatzansprüche gegen Schultze Bau sind ausgeschlossen.
7.5 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Schultze Bau von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

8 Eigentumsrecht und Zwischenprodukte

8.1 Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, im Besitz von Schultze Bau.
8.2 Für fremdes Material, welches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber nicht innerhalb 4 Wochen zurückgefordert wird, übernimmt Schultze Bau keine Haftung.

9 Untersuchungspflicht und Beanstandungen

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Inhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und allfällige Abweichungen umgehend dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
9.2 Schultze Bau übernimmt keine Gewährleistung und Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Kundenvorlagen, besonders bei Dienstleistungen für die Erstellung von CAD-Zeichnungen ab übermittelten Vorlagen des Auftraggebers in Daten- oder Papierform. Weiter kann keine Garantie abgeben, dass allfällig enthaltene Fehler (z.B. Berechnungsfehler des Auftraggebers) in den erhaltenen Vorlagen des Auftraggebers durch die Mitarbeiter erkannt und automatisch korrigiert werden. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bei CAD-Arbeiten ab Kundenvorlagen das Ergebnis von der Vorlage aufgrund von Falschinterpretationen, Unleserlichkeit sowie Tipp- oder Flüchtigkeitsfehlern abweichen kann.
Schultze Bau bemüht sich solche Fehler zu vermeiden, lehnt aber grundsätzlich jegliche Haftung aus Abweichungen des Ergebnisses zu den Kundenvorlagen ab.
9.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich und verpflichtet, gelieferte Waren, Daten, CAD-Zeichnungen in Papier- und Datenform nach Erhalt auf Fehler und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Plandaten in Papier- und Datenform dürfen vom Auftraggeber erst nach dieser Prüfung an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden. Für allfällig übersehene Fehler bzw. Abweichungen zu den Vorlagen des Auftraggebers und die daraus entstehenden Folgen wird jegliche Haftung vollumfänglich abgelehnt.

10 Zahlung

10.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Schultze Bau gemäss der Zahlungsfrist der Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Schultze Bau ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
10.2 Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Akontozahlung dienen.
10.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Schultze Bau über den Betrag verfügen kann.
10.4 Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11 Datenschutz

11.1 Der Auftraggeber ermächtigt Schultze Bau, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten selber oder durch Dritte (Partner und Zulieferanten) zu verarbeiten, speichern und auszuwerten. Schultze Bau bestätigt gegenüber dem Auftraggeber, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.
11.2 Schultze Bau verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere elektronische Daten) regelmässig zu sichern und vor Verlust zu schützen. Schultze Bau kann bei einem allfälligen Datenverlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit oder bei technischen Defekten (z.B. Beschädigung von Backups) ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich von allen an Schultze Bau übermittelten Daten, insbesondere von bestehenden Plänen, Schultze Bau nur Kopien zu senden und behält in seinem Archiv die Originalunterlagen zurück. Werden vom Auftraggeber trotzdem Originaldaten oder Originalpläne übermittelt, übernimmt Schultze Bau keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.
11.4 Die Aufbewahrungs- und Archivierungspflicht von Daten geht mit der Lieferung der Daten und Abschluss des Auftrages an den Auftraggeber über.

12 Zustimmung zu Marketingaktivitäten

12.1 Schultze Bau ist berechtigt, von ihr produzierte Produkte und CAD-Zeichnungen neutral in dessen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen, Homepage usw. abzubilden oder auf Ausstellungen als Referenz Muster zu präsentieren.
12.2 Sollte der Auftraggeber dies beanstanden, so ist dies schriftlich im Vertrag auszuweisen.

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit Schultze Bau, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das Recht der Schweiz.
13.2 Gerichtsstand ist Felsberg.
13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB nicht anwendbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.